Seitdem in der letzten Woche in Schleswig Holstein die Geflügelgrippe mit dem hochansteckenden Virus H5N8 festgestellt worden ist, droht allen Geflügelhaltern die Aufstallpflicht ihrer Tiere. Dazu zählen auch meine Zwerghuhnschar und die beiden Gänse, die in meinem Garten leben.
Zum Glück habe ich sie ordnungsgemäß der Tierseuchenkasse gemeldet, die diese Meldungen benötigt, um flächendeckend alle Geflügelbestände zu ermitteln. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht könnte für mich sehr teuer sein, denn in erster Linie geht es ja darum, die Tierbestände auf landwirtschaftlichen Betrieben zu schützen, die die Geflügelhaltung als Wirtschaftszweig haben. Die Meldung für die Tierseuchenkasse kann noch schnellstmöglich nachgeholt werden, für diejenigen, die das bisher versäumt haben.
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelhaltung hat sich für eine bundesweite Aufstallpflicht ausgesprochen, soweit ist es bisher aber noch nicht gekommen. Diese gilt zur Zeit nur in definierten Risikogebieten. Das sind in erster Linie Gebiete, in denen Rastplätze von Zugvögeln liegen. Zuständig für die Ausführung, Kontrolle und Einhaltung dieser Anordnung sind die Veterinärämter.
Mir bereitet die drohende Stallpflicht für meine Tiere Kopfweh. Sie sind es gewohnt im Freien zu leben, eine Haltung im Stall würde für sie Stress bedeuten, beeinträchtigt ihren Bewegungsdrang und könnte sie sogar krank werden lassen. Immerhin hätte ich die Möglichkeit im Ernstfall einen Stall herzurichten, aber was passiert mit den Tieren, deren Besitzer diese Möglichkeit nicht hat. Diese Sorgen macht sich auch der Bundesverband der Deutschen Rassegeflügelzüchter, die sogar befürchten, dass bei einer Aufstallung des Rasse- und Ziergeflügels, dies für 30-50 % der gesunden Tiere die Tötung bedeuten würde. Viele dieser Tiere stehen auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen. Für die Rassegeflügelzüchter ist die artgerechte Freilandhaltung die einzige Haltungsform. Die Tiere werden in Ausläufen mit Ställen, die nur der Übernachtung dienen, gehalten. Fast alle Züchter können ihre Tiere in diesen Ställen nicht dauerhaft unterbringen.
Bleibt zu hoffen, dass sich die Situation wieder beruhigt. Damit das gelingen kann, stehen alle Geflügelhalter in der Verantwortung sich an die geltenden Verordnungen zu halten. Bei uns im Kreisgebiet ist die eine große Geflügelausstellung, die für das nächste Wochenende geplant war, bereits abgesagt.